FRAGEN zu CORONA
Aufgrund der anhaltenden Situation der CORONA-KRISE teilen wir mit, dass unsere Kanzlei als systemrelevantes Unternehmen für Ihre rechtlichen Fragen und Probleme jederzeit zur Verfügung steht.
Bei aktuellen Fragen im Zusammenhang mit der jeweils aktuellen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung, wie z.B.
- • Absicherungsmaßnahmen bei krankheitsbedingter Handlungsunfähigkeit durch Generalvollmachten/ Patientenverfügungen
- • Notbetreuungen von Kindern
- • Einschränkungen in der Berufsausübung
- • (Ein-) Reisebedingungen
- • Bußgeldverfahren
- • arbeitsrechtliche Konsequenzen (wie Vergütungs-/ Lohnausfällen, Betriebsschließungen, Insolvenzen und Kündigungen)
- • Einfluss auf Vertragslaufzeiten (wie Mietvertrag, Fitnessstudio, Darlehen)
- • Umgangsvereinbarungen für minderjährige Kinder bzw. Unterhaltszahlungen bei wirtschaftlichem Unvermögen
verweisen wir ausdrücklich auf die Erreichbarkeiten.
Kontaktieren Sie uns bitte!